Liefer- und Zahlungsbedingungen der BMP Bohemia s.r.o., Tschechien:
§ 1) Für den Vertrag und alle Folgeverträge gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2) Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen.
§ 3) Für den Zeitpunkt der Lieferung gelten gesetzlich zulässige Nachberechnungen als vereinbart. Die Berechnung erfolgt am Tag der Lieferung. Falls nicht anders vereinbart sind die Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsdatum in bar abzüglich 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto und unter Ausschluß
der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zu leisten. Der Besteller ist zur Aufrechnung ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen berechtigt. Desgleichen steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht lediglich gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zu. Ab Verzug werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von EUR 5,00. Wir sind berechtigt bei Sonderkonstruktionen nach Vertragsabschluß von dem Besteller eine Anzahlung in Höhe von 2/3 des Kaufpreises zu verlangen. Sollte sich nach Vertragsabschluß herausstellen, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, sind wir berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern.
§ 4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung unserer sämtlichen Rechnungsbeträge aus allen Verträgen unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die Kontokorrentforderung. Der Käufer ist zum Verkauf der gelieferten Ware lediglich im gewöhnlichen Geschäftsumfang berechtigt, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat. Durch den Verkauf der in unserem Eigentum stehenden gelieferten Ware entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer an uns ab. Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
§ 5) Änderungen in der Konstruktion und Ausstattung behalten wir uns vor. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN für Stahl und Eisen oder der geltenden Vorschriften zulässig.
§ 6) Die Angebotsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir durch unsere Lieferanten rechtzeitig beliefert worden sind, die Lieferung durch uns gleichwohl nicht rechtzeitig erfolgt und wir außerdem die verspätete Lieferung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf 10 % des Kaufpreises. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.
§ 7) Weichen die Angaben in dem Auftragsbestätigungsschreiben von den Angaben in dem Angebot bzw. dem Auftragsschreiben des Bestellers ab, so stellt das Auftragsbestätigungsschreiben ein neues Angebot an den Besteller dar, das durch Schweigen des Bestellers auf das Auftragsbestätigungs-schreiben und Entgegennahme der Ware angenommen wird.
§ 8) Mängelrügen hat der Besteller/Käufer innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung, spätestens aber 3 Monat nach Empfang der Ware, zu rügen. Mangelhafte Ware wird von uns nachgebessert. Stattdessen können wir den Minderwert ersetzten. Alle anderen Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Anspruch aus M.ngelrügen verjährt spätestens nach einem Monat nach der schriftlichen Zurückweisung der M.ngelrüge durch uns. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsmäßiger Ware.
§ 9) Für alle Lieferungen übernehmen wir insoweit die gesetzliche Garantie, als sie sich auf die von uns vorgenommene Verarbeitung bezieht. Schadensersatz- und alle sonstigen Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen erstreckt sich unsere Gewähr höchstens auf den Rahmen der von unserem Vorlieferer für die einzelne Lieferung übernommenen Gewähr.
§ 10) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Karlovy Vary, Tschechien.
