Liefer- und Zahlungsbedingungen der BMP TECHNOLOGY s.r.o., Tschechien:
§ 1) Für den Vertrag und alle Folgeverträge gelten ausschließlich unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2) Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen als angenommen.
§ 3) Für den Zeitpunkt der Lieferung gelten gesetzlich zulässige Nachberechnungen als vereinbart.
Die Berechnung erfolgt am Tag der Lieferung. Falls nicht anders vereinbart sind die Zahlungen 10
Tage nach Rechnungsdatum in bar abzüglich 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto und unter Ausschluß
der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zu leisten. Der Besteller ist zur Aufrechnung
ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen berechtigt. Desgleichen steht
dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht lediglich gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftigen
Forderungen zu. Ab Verzug werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir nach Verzugseintritt
eine Mahngebühr von EUR 5,00. Wir sind berechtigt bei Sonderkonstruktionen nach
Vertragsabschluß von dem Besteller eine Anzahlung in Höhe von 2/3 des Kaufpreises zu
verlangen. Sollte sich nach Vertragsabschluß herausstellen, dass der Besteller nicht kreditwürdig
ist, sind wir berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern.
§ 4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung unserer sämtlichen Rechnungsbeträge aus allen
Verträgen unser Eigentum.
Bei laufenden Rechnungen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die Kontokorrentforderung.
Der Käufer ist zum Verkauf der gelieferten Ware lediglich im gewöhnlichen Geschäftsumfang
berechtigt, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat. Durch den Verkauf der in unserem Eigentum
stehenden gelieferten Ware entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer an uns ab. Bei
einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich
benachrichtigen.
§ 5) Änderungen in der Konstruktion und Ausstattung behalten wir uns vor. Abweichungen von
Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN für Stahl und Eisen oder der geltenden Vorschriften
zulässig.
§ 6) Die Angebotsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unseren Lieferanten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung stehen dem Besteller
nur dann zu, wenn wir durch unsere Lieferanten rechtzeitig beliefert worden sind, die Lieferung
durch uns gleichwohl nicht rechtzeitig erfolgt und wir außerdem die verspätete Lieferung grob
fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf
10 % des Kaufpreises. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.
§ 7) Weichen die Angaben in dem Auftragsbestätigungsschreiben von den Angaben in dem
Angebot bzw. dem Auftragsschreiben des Bestellers ab, so stellt dasAuftragsbestätigungsschreiben ein neues Angebot an den Besteller dar, das durch Schweigen des
Bestellers auf das Auftragsbestätigungs-schreiben und Entgegennahme der Ware angenommen
wird.
§ 8) Mängelrügen hat der Besteller/Käufer innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am
Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung von
Rechnungsbeträgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung unter sofortiger Einstellung einer etwaigen
Bearbeitung, spätestens aber 3 Monat nach Empfang der Ware, zu rügen. Mangelhafte Ware wird
von uns nachgebessert. Stattdessen können wir den Minderwert ersetzten. Alle anderen
Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen. Der Anspruch aus Mängelrügen verjährt spätestens nach einem Monat nach der
schriftlichen Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die vorstehenden Bedingungen gelten
auch bei Lieferung anderer als vertragsmäßiger Ware.
§ 9) Für alle Lieferungen übernehmen wir insoweit die gesetzliche Garantie, als sie sich auf die von
uns vorgenommene Verarbeitung bezieht. Schadensersatz- und alle sonstigen Ansprüche können
nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen erstreckt sich unsere Gewähr höchstens auf den
Rahmen der von unserem Vorlieferer für die einzelne Lieferung übernommenen Gewähr.
§ 10) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Karlovy Vary, Tschechien.
