Liefer- und Zahlungsbedingungen der BMP TECHNOLOGY s.r.o., Tschechien:

§ 1) Für den Vertrag und alle Folgeverträge gelten ausschließlich unsere Liefer- und

Zahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen

nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2) Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere allgemeinen Liefer- und

Zahlungsbedingungen als angenommen.

§ 3) Für den Zeitpunkt der Lieferung gelten gesetzlich zulässige Nachberechnungen als vereinbart.

Die Berechnung erfolgt am Tag der Lieferung. Falls nicht anders vereinbart sind die Zahlungen 10

Tage nach Rechnungsdatum in bar abzüglich 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto und unter Ausschluß

der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zu leisten. Der Besteller ist zur Aufrechnung

ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen berechtigt. Desgleichen steht

dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht lediglich gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftigen

Forderungen zu. Ab Verzug werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der

Deutschen Bundesbank berechnet. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir nach Verzugseintritt

eine Mahngebühr von EUR 5,00. Wir sind berechtigt bei Sonderkonstruktionen nach

Vertragsabschluß von dem Besteller eine Anzahlung in Höhe von 2/3 des Kaufpreises zu

verlangen. Sollte sich nach Vertragsabschluß herausstellen, dass der Besteller nicht kreditwürdig

ist, sind wir berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern.

§ 4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung unserer sämtlichen Rechnungsbeträge aus allen

Verträgen unser Eigentum.

Bei laufenden Rechnungen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die Kontokorrentforderung.

Der Käufer ist zum Verkauf der gelieferten Ware lediglich im gewöhnlichen Geschäftsumfang

berechtigt, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat. Durch den Verkauf der in unserem Eigentum

stehenden gelieferten Ware entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer an uns ab. Bei

einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich

benachrichtigen.

§ 5) Änderungen in der Konstruktion und Ausstattung behalten wir uns vor. Abweichungen von

Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN für Stahl und Eisen oder der geltenden Vorschriften

zulässig.

§ 6) Die Angebotsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch

unseren Lieferanten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung stehen dem Besteller

nur dann zu, wenn wir durch unsere Lieferanten rechtzeitig beliefert worden sind, die Lieferung

durch uns gleichwohl nicht rechtzeitig erfolgt und wir außerdem die verspätete Lieferung grob

fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf

10 % des Kaufpreises. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.

§ 7) Weichen die Angaben in dem Auftragsbestätigungsschreiben von den Angaben in dem

Angebot bzw. dem Auftragsschreiben des Bestellers ab, so stellt dasAuftragsbestätigungsschreiben ein neues Angebot an den Besteller dar, das durch Schweigen des

Bestellers auf das Auftragsbestätigungs-schreiben und Entgegennahme der Ware angenommen

wird.

§ 8) Mängelrügen hat der Besteller/Käufer innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am

Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung von

Rechnungsbeträgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt

werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung unter sofortiger Einstellung einer etwaigen

Bearbeitung, spätestens aber 3 Monat nach Empfang der Ware, zu rügen. Mangelhafte Ware wird

von uns nachgebessert. Stattdessen können wir den Minderwert ersetzten. Alle anderen

Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind

ausgeschlossen. Der Anspruch aus Mängelrügen verjährt spätestens nach einem Monat nach der

schriftlichen Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die vorstehenden Bedingungen gelten

auch bei Lieferung anderer als vertragsmäßiger Ware.

§ 9) Für alle Lieferungen übernehmen wir insoweit die gesetzliche Garantie, als sie sich auf die von

uns vorgenommene Verarbeitung bezieht. Schadensersatz- und alle sonstigen Ansprüche können

nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen erstreckt sich unsere Gewähr höchstens auf den

Rahmen der von unserem Vorlieferer für die einzelne Lieferung übernommenen Gewähr.

§ 10) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Karlovy Vary, Tschechien.